| Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in () haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für :
Zuständige Stelle:
Anschrift: - Bundesland:
Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: Fax:
Öffnungszeiten: - Zuständige Stelle - Sommeröffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Weitere informationen: Das , zuständig für kann per Telefon unter der Nummer kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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