Neuausstellung Personalausweis


Neuausstellung eines Personalausweises

Personalausweis

- Beantragen eines Personalausweises - . Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der , können einen österreichischen Personalausweis bei der beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.

Identitätsausweis / Identitätskarte:

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- Österreich

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Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der .

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Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die .

Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt.

Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich.

Bei Antragstellung über die benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises".

Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre.

Die kann per Telefon kontaktiert werden.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen Identitätsausweis / Identitätskarte -

HELP.gv.at: www.help.gv.at

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