Bürgerservice Laussa

Laussa | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4400 Steyr

Eltern in Laussa (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Laussa haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Laussa: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)

Anschrift:

Handel-Mazzetti-Promenade 14 - 4400 Steyr
Pernsteinerstraße 23-25 - 4560 Kirchdorf an der Krems
Herrenstraße 20 - 4320 Perg

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5929003

Öffnungszeiten:

Laussa- Zuständige Stelle - Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Laussa

Weitere informationen:

Das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51), zuständig für Laussa kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Laussa

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen