Familienbeihilfe - Beantragung in Österreich

Familienbeihilfe

Eltern in Österreich haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Anspruch

Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, gibt es die Familienbeihilfe nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen.


Familienbeihilfe beantragen in:


Informationen über Familienbeihilfe

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at.

Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.