Wohnsitz ab- und anmelden in Österreich

Wohnsitz anmelden

Eine Anmeldung des Wohnsitzes ist in Österreich innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen.

Wohnsitz abmelden

In Österreich ist es nicht mehr notwendig, den bisherigen Hauptwohnsitz abzumelden, sofern der neue Hauptwohnsitz in Österreich verbleibt.

Die Abmeldung des Wohnsitzes erfolgt automatisch mit der Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes in Österreich.


Abmeldungen sind nur noch für Nebenwohnsitze notwendig oder dann, wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird. Erforderlichenfalls ist eine Abmeldung ins Ausland innerhalb von 3 Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.


Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden, die Magistraten oder die Gemeinden.

Die Meldebehörde:

- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter

- In Statutarstädten: der Magistrat

- In Gemeinden: das Gemeindeamt