Bürgerservice Neuhofen an der Krems

Neuhofen an der Krems | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4020 Linz

Eltern in Neuhofen an der Krems (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Neuhofen an der Krems haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Neuhofen an der Krems: Finanzamt Linz (FA46)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Linz (FA46)

Anschrift:

Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz
-
-

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5928002

Öffnungszeiten:

Neuhofen an der Krems- Zuständige Stelle - Finanzamt Linz (FA46)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Neuhofen an der Krems

Weitere informationen:

Das Finanzamt Linz (FA46), zuständig für Neuhofen an der Krems kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Linz (FA46). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Neuhofen an der Krems

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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