Bürgerservice Neumarkt im Hausruckkreis

Neumarkt im Hausruckkreis | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4601 Wels

Eltern in Neumarkt im Hausruckkreis (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Neumarkt im Hausruckkreis haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Neumarkt im Hausruckkreis: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)

Anschrift:

Dragonerstraße 31 - 4601 Wels
Manglburg 17 - 4710 Grieskirchen
-

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5932002

Öffnungszeiten:

Neumarkt im Hausruckkreis- Zuständige Stelle - Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Neumarkt im Hausruckkreis

Weitere informationen:

Das Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54), zuständig für Neumarkt im Hausruckkreis kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Neumarkt im Hausruckkreis

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen