Bürgerservice Pasching

Pasching | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4020 Linz

Eltern in Pasching (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Pasching haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Pasching: Finanzamt Linz (FA46)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Linz (FA46)

Anschrift:

Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz
-
-

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5928002

Öffnungszeiten:

Pasching- Zuständige Stelle - Finanzamt Linz (FA46)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Pasching

Weitere informationen:

Das Finanzamt Linz (FA46), zuständig für Pasching kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Linz (FA46). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Pasching

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen