Bürgerservice St. Florian am Inn

St. Florian am Inn | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 5280 Braunau am Inn

Eltern in St. Florian am Inn (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Florian am Inn haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Florian am Inn: Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)

Anschrift:

Stadtplatz 60 - 5280 Braunau am Inn
Friedrich Thurner Straße 7 - 4910 Ried im Innkreis
Gerichtsplatz 2 - 4780 Schärding

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5927001

Öffnungszeiten:

St. Florian am Inn- Zuständige Stelle - Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Florian am Inn

Weitere informationen:

Das Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41), zuständig für St. Florian am Inn kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in St. Florian am Inn

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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