Bürgerservice Zell am Pettenfirst

Zell am Pettenfirst | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4840 Vöcklabruck

Eltern in Zell am Pettenfirst (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Zell am Pettenfirst haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Zell am Pettenfirst: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53)

Anschrift:

Franz Schubert-Straße 37 - 4840 Vöcklabruck
Tagwerkerstraße 2 - 4810 Gmunden
-

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5931002

Öffnungszeiten:

Zell am Pettenfirst- Zuständige Stelle - Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Zell am Pettenfirst

Weitere informationen:

Das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53), zuständig für Zell am Pettenfirst kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Zell am Pettenfirst

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen