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Sankt Michael im Burgenland | Familienbeihilfe beantragen |
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Eltern in Sankt Michael im Burgenland (Burgenland), unabhängig von ihrer Einkommen oder ihrem Beschäftigung, haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr/e Kinder, wenn Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und Ihren Lebensmittelpunkt in Sankt Michael im Burgenland haben. Die Zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Sankt Michael im Burgenland: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Anschrift: Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt Email: Kontaktformular: www.bmf.gv.at/kontakt.html Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5926000 Öffnungszeiten : Sankt Michael im Burgenland- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Sankt Michael im Burgenland - Weitere informationen. Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Sankt Michael im Burgenland kann per Telefon 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) . Die offizielle Website ist oben aufgelistet.
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