Bürgerservice Rauris

Rauris | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 5700 Zell am See

Eltern in Rauris (Salzburg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Rauris haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Rauris: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

Zuständige Stelle:

Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

Anschrift:

Brucker Bundesstraße 13 - 5700 Zell am See
Gartengasse 3 - 5580 Tamsweg
Hans Kappacher-Straße 14 - 5600 St. Johann im Pongau

Bundesland:

Salzburg

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5946002

Öffnungszeiten:

Rauris- Zuständige Stelle - Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Rauris

Weitere informationen:

Das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90), zuständig für Rauris kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Rauris

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen