Bürgerservice Bad Blumau

Bad Blumau | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 8330 Feldbach

Eltern in Bad Blumau (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Bad Blumau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Bad Blumau: Finanzamt Oststeiermark (FA67)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Oststeiermark (FA67)

Anschrift:

Gnaser Straße 3 - 8330 Feldbach
Rot Kreuz Platz 2 - 8230 Hartberg
Grazertorplatz 15 - 8490 Bad Radkersburg

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5937001

Öffnungszeiten:

Bad Blumau- Zuständige Stelle - Finanzamt Oststeiermark (FA67)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Bad Blumau

Weitere informationen:

Das Finanzamt Oststeiermark (FA67), zuständig für Bad Blumau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Oststeiermark (FA67). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Bad Blumau

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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