Bürgerservice Hofstätten an der Raab

Hofstätten an der Raab | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 8330 Feldbach

Eltern in Hofstätten an der Raab (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Hofstätten an der Raab haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Hofstätten an der Raab: Finanzamt Oststeiermark (FA67)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Oststeiermark (FA67)

Anschrift:

Gnaser Straße 3 - 8330 Feldbach
Rot Kreuz Platz 2 - 8230 Hartberg
Grazertorplatz 15 - 8490 Bad Radkersburg

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5937001

Öffnungszeiten:

Hofstätten an der Raab- Zuständige Stelle - Finanzamt Oststeiermark (FA67)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Hofstätten an der Raab

Weitere informationen:

Das Finanzamt Oststeiermark (FA67), zuständig für Hofstätten an der Raab kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Oststeiermark (FA67). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Hofstätten an der Raab

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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