Bürgerservice Lebring-Sankt Margarethen

Lebring-Sankt Margarethen | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 8430 Leibnitz

Eltern in Lebring-Sankt Margarethen (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Lebring-Sankt Margarethen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Lebring-Sankt Margarethen: Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)

Anschrift:

Lastenstraße 10 - 8430 Leibnitz
Bahnhofstraße 6 - 8530 Deutschlandsberg
Dr. Ch. Niederdorfer-Straße 1 - 8570 Voitsberg

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5941000

Öffnungszeiten:

Lebring-Sankt Margarethen- Zuständige Stelle - Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Lebring-Sankt Margarethen

Weitere informationen:

Das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72), zuständig für Lebring-Sankt Margarethen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Lebring-Sankt Margarethen

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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