Bürgerservice Pinggau

Pinggau | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 2700 Wiener Neustadt

Eltern in Pinggau (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Pinggau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Pinggau: Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33)

Anschrift:

Grazerstraße 95 - 2700 Wiener Neustadt
-
-

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5925000

Öffnungszeiten:

Pinggau- Zuständige Stelle - Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Pinggau

Weitere informationen:

Das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33), zuständig für Pinggau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Pinggau

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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