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Weingraben | Familienbeihilfe beantragen |
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Eltern in Weingraben (Burgenland), unabhängig von ihrer Einkommen oder ihrem Beschäftigung, haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr/e Kinder, wenn Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und Ihren Lebensmittelpunkt in Weingraben haben. Die Zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Weingraben: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)
Zuständige Stelle: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) Anschrift: Handel-Mazzetti-Promenade 14 - 4400 Steyr Email: Kontaktformular: www.bmf.gv.at/kontakt.html Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5929003 Öffnungszeiten : Weingraben- Zuständige Stelle - Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Weingraben - Weitere informationen. Das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51), zuständig für Weingraben kann per Telefon 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) . Die offizielle Website ist oben aufgelistet.
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