Bürgerservice Radmer

Radmer | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 8600 Bruck an der Mur

Eltern in Radmer (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Radmer haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Radmer: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65)

Anschrift:

An der Postwiese 8 - 8600 Bruck an der Mur
Erzherzog Johann-Straße 5 - 8700 Leoben
Bleckmanngasse 10 - 8680 Mürzzuschlag

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5936001

Öffnungszeiten:

Radmer- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Radmer

Weitere informationen:

Das Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65), zuständig für Radmer kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Radmer

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen