Bürgerservice Sankt Martin am Wöllmißberg

Sankt Martin am Wöllmißberg | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 8430 Leibnitz

Eltern in Sankt Martin am Wöllmißberg (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Sankt Martin am Wöllmißberg haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Sankt Martin am Wöllmißberg: Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)

Anschrift:

Lastenstraße 10 - 8430 Leibnitz
Bahnhofstraße 6 - 8530 Deutschlandsberg
Dr. Ch. Niederdorfer-Straße 1 - 8570 Voitsberg

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5941000

Öffnungszeiten:

Sankt Martin am Wöllmißberg- Zuständige Stelle - Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Sankt Martin am Wöllmißberg

Weitere informationen:

Das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72), zuständig für Sankt Martin am Wöllmißberg kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Sankt Martin am Wöllmißberg

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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