Bürgerservice Stattegg

Stattegg | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 8010 Graz

Eltern in Stattegg (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Stattegg haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Stattegg: Finanzamt Graz-Stadt (FA68)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Graz-Stadt (FA68)

Anschrift:

Conrad-von-Hötzendorf-Str. 14-18 - 8010 Graz
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-

Bundesland:

Steiermark

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5938001

Öffnungszeiten:

Stattegg- Zuständige Stelle - Finanzamt Graz-Stadt (FA68)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Stattegg

Weitere informationen:

Das Finanzamt Graz-Stadt (FA68), zuständig für Stattegg kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Graz-Stadt (FA68). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Stattegg

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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