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Zurndorf | Familienbeihilfe beantragen |
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Eltern in Zurndorf (Burgenland), unabhängig von ihrer Einkommen oder ihrem Beschäftigung, haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr/e Kinder, wenn Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und Ihren Lebensmittelpunkt in Zurndorf haben. Die Zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Zurndorf: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Anschrift: Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt Email: Kontaktformular: www.bmf.gv.at/kontakt.html Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5926000 Öffnungszeiten : Zurndorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Zurndorf - Weitere informationen. Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Zurndorf kann per Telefon 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) . Die offizielle Website ist oben aufgelistet.
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