Bürgerservice Kaisers

Kaisers | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 7001 Eisenstadt

Eltern in Kaisers (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kaisers haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kaisers: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)

Anschrift:

Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt
Prinz Eugen-Straße 3 - 7400 Oberwart
-

Bundesland:

Tirol

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5926000

Öffnungszeiten:

Kaisers- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kaisers

Weitere informationen:

Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Kaisers kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Kaisers

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen