Bürgerservice Kirchdorf in Tirol

Kirchdorf in Tirol | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 6370 Kitzbühel

Eltern in Kirchdorf in Tirol (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kirchdorf in Tirol haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kirchdorf in Tirol: Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82)

Anschrift:

Im Gries 9 - 6370 Kitzbühel
Dolomitenstraße 1 - 9900 Lienz
-

Bundesland:

Tirol

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5943000

Öffnungszeiten:

Kirchdorf in Tirol- Zuständige Stelle - Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kirchdorf in Tirol

Weitere informationen:

Das Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82), zuständig für Kirchdorf in Tirol kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Kirchdorf in Tirol

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen