Bürgerservice Lechaschau

Lechaschau | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 6500 Landeck

Eltern in Lechaschau (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Lechaschau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Lechaschau: Finanzamt Landeck Reutte (FA84)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Landeck Reutte (FA84)

Anschrift:

Innstraße 11 - 6500 Landeck
Claudiastraße 7 - 6600 Reutte
-

Bundesland:

Tirol

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5945000

Öffnungszeiten:

Lechaschau- Zuständige Stelle - Finanzamt Landeck Reutte (FA84)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Lechaschau

Weitere informationen:

Das Finanzamt Landeck Reutte (FA84), zuständig für Lechaschau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Landeck Reutte (FA84). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Lechaschau

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen