Bürgerservice Ranggen

Ranggen | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 6020 Innsbruck

Eltern in Ranggen (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Ranggen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Ranggen: Finanzamt Innsbruck (FA81)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Innsbruck (FA81)

Anschrift:

Innrain 32 - 6020 Innsbruck
-
-

Bundesland:

Tirol

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5942000

Öffnungszeiten:

Ranggen- Zuständige Stelle - Finanzamt Innsbruck (FA81)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Ranggen

Weitere informationen:

Das Finanzamt Innsbruck (FA81), zuständig für Ranggen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Innsbruck (FA81). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Ranggen

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen