Bürgerservice Scheffau am Wilden Kaiser

Scheffau am Wilden Kaiser | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 6330 Kufstein

Eltern in Scheffau am Wilden Kaiser (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Scheffau am Wilden Kaiser haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Scheffau am Wilden Kaiser: Finanzamt Kufstein Schwaz (FA83)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Kufstein Schwaz (FA83)

Anschrift:

Oskar Pirlo-Straße 15 - 6330 Kufstein
Brandlstraße 19/1 - 6130 Schwaz
-

Bundesland:

Tirol

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5944000

Öffnungszeiten:

Scheffau am Wilden Kaiser- Zuständige Stelle - Finanzamt Kufstein Schwaz (FA83)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Scheffau am Wilden Kaiser

Weitere informationen:

Das Finanzamt Kufstein Schwaz (FA83), zuständig für Scheffau am Wilden Kaiser kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kufstein Schwaz (FA83). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Scheffau am Wilden Kaiser

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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