Bürgerservice Köttmannsdorf

Köttmannsdorf | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Eltern in Köttmannsdorf (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Köttmannsdorf haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Köttmannsdorf: Finanzamt Klagenfurt (FA57)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Klagenfurt (FA57)

Anschrift:

Kempfstraße 2 und 4 - 9020 Klagenfurt am Wörthersee
-
-

Bundesland:

Kärnten

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5933001

Öffnungszeiten:

Köttmannsdorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Klagenfurt (FA57)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Köttmannsdorf

Weitere informationen:

Das Finanzamt Klagenfurt (FA57), zuständig für Köttmannsdorf kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Klagenfurt (FA57). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Köttmannsdorf

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen