Bürgerservice Millstatt am See

Millstatt am See | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 9500 Villach

Eltern in Millstatt am See (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Millstatt am See haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Millstatt am See: Finanzamt Spittal Villach (FA61)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Spittal Villach (FA61)

Anschrift:

Meister-Friedrich-Straße 2 - 9500 Villach
Dr. Arthur Lemisch-Platz 2 - 9800 Spittal an der Drau
-

Bundesland:

Kärnten

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5935002

Öffnungszeiten:

Millstatt am See- Zuständige Stelle - Finanzamt Spittal Villach (FA61)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Millstatt am See

Weitere informationen:

Das Finanzamt Spittal Villach (FA61), zuständig für Millstatt am See kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Spittal Villach (FA61). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Millstatt am See

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen