Bürgerservice Neuhaus

Neuhaus | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 2500 Baden

Eltern in Neuhaus (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Neuhaus haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Neuhaus: Finanzamt Baden Mödling (FA16)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Baden Mödling (FA16)

Anschrift:

Josefsplatz 13 - 2500 Baden
DI Wilhelm Haßlingerstraße 3 - 2340 Mödling
-

Bundesland:

Kärnten

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5920000

Öffnungszeiten:

Neuhaus- Zuständige Stelle - Finanzamt Baden Mödling (FA16)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Neuhaus

Weitere informationen:

Das Finanzamt Baden Mödling (FA16), zuständig für Neuhaus kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Baden Mödling (FA16). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Neuhaus

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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