Bürgerservice Groß Gerungs

Groß Gerungs | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 3500 Krems an der Donau

Eltern in Groß Gerungs (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Groß Gerungs haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Groß Gerungs: Finanzamt Waldviertel (FA23)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Waldviertel (FA23)

Anschrift:

Rechte Kremszeile 58 - 3500 Krems an der Donau
Albrechtser Straße 4 - 3950 Gmünd
Schloßplatz 1 - 3580 Horn

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5923000

Öffnungszeiten:

Groß Gerungs- Zuständige Stelle - Finanzamt Waldviertel (FA23)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Groß Gerungs

Weitere informationen:

Das Finanzamt Waldviertel (FA23), zuständig für Groß Gerungs kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Waldviertel (FA23). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Groß Gerungs

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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