Bürgerservice Hof am Leithaberge

Hof am Leithaberge | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 7001 Eisenstadt

Eltern in Hof am Leithaberge (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Hof am Leithaberge haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Hof am Leithaberge: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)

Anschrift:

Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt
Prinz Eugen-Straße 3 - 7400 Oberwart
-

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5926000

Öffnungszeiten:

Hof am Leithaberge- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Hof am Leithaberge

Weitere informationen:

Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Hof am Leithaberge kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Hof am Leithaberge

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen