Bürgerservice Lichtenau im Waldviertel

Lichtenau im Waldviertel | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 3500 Krems an der Donau

Eltern in Lichtenau im Waldviertel (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Lichtenau im Waldviertel haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Lichtenau im Waldviertel: Finanzamt Waldviertel (FA23)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Waldviertel (FA23)

Anschrift:

Rechte Kremszeile 58 - 3500 Krems an der Donau
Albrechtser Straße 4 - 3950 Gmünd
Schloßplatz 1 - 3580 Horn

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5923000

Öffnungszeiten:

Lichtenau im Waldviertel- Zuständige Stelle - Finanzamt Waldviertel (FA23)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Lichtenau im Waldviertel

Weitere informationen:

Das Finanzamt Waldviertel (FA23), zuständig für Lichtenau im Waldviertel kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Waldviertel (FA23). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Lichtenau im Waldviertel

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen