Bürgerservice Mistelbach

Mistelbach | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 2230 Gänserndorf

Eltern in Mistelbach (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Mistelbach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Mistelbach: Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18)

Anschrift:

Rathausplatz 9 - 2230 Gänserndorf
Mitschastraße 5 - 2130 Mistelbach
-

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5921000

Öffnungszeiten:

Mistelbach- Zuständige Stelle - Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Mistelbach

Weitere informationen:

Das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18), zuständig für Mistelbach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Mistelbach

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen