Bürgerservice Retz

Retz | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 2100 Korneuburg

Eltern in Retz (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Retz haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Retz: Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22)

Anschrift:

Laaerstraße 13 - 2100 Korneuburg
Babogasse 9 - 2020 Hollabrunn
Albrechtsgasse 26-30 - 3430 Tulln an der Donau

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5922000

Öffnungszeiten:

Retz- Zuständige Stelle - Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Retz

Weitere informationen:

Das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22), zuständig für Retz kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Retz

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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