Bürgerservice Aschach an der Donau

Aschach an der Donau | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4601 Wels

Eltern in Aschach an der Donau (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Aschach an der Donau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Aschach an der Donau: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)

Anschrift:

Dragonerstraße 31 - 4601 Wels
Manglburg 17 - 4710 Grieskirchen
-

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5932002

Öffnungszeiten:

Aschach an der Donau- Zuständige Stelle - Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Aschach an der Donau

Weitere informationen:

Das Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54), zuständig für Aschach an der Donau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Aschach an der Donau

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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