Bürgerservice Gilgenberg am Weilhart

Gilgenberg am Weilhart | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 5280 Braunau am Inn

Eltern in Gilgenberg am Weilhart (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Gilgenberg am Weilhart haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Gilgenberg am Weilhart: Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)

Anschrift:

Stadtplatz 60 - 5280 Braunau am Inn
Friedrich Thurner Straße 7 - 4910 Ried im Innkreis
Gerichtsplatz 2 - 4780 Schärding

Bundesland:

Oberösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5927001

Öffnungszeiten:

Gilgenberg am Weilhart- Zuständige Stelle - Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Gilgenberg am Weilhart

Weitere informationen:

Das Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41), zuständig für Gilgenberg am Weilhart kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Gilgenberg am Weilhart

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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