Neuausstellung Personalausweis Gemeinde Kalwang

Gemeinde Kalwang
Neuausstellung eines Personalausweises

Personalausweis Leoben

Gemeinde Kalwang - Beantragen eines Personalausweises - BH Leoben. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kalwang, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.

Identitätsausweis / Identitätskarte:

Bezirkshauptmannschaft Leoben

Anschrift:

Peter-Tunner-Straße 6
8700 Leoben
Steiermark - Österreich

Telefon:

03842 45571-0

Fax:

03842 45571-550

Email:

bhln@stmk.gv.at

Webseite:

www.bh-leoben.steiermark.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Leoben.

Gemeinde Kalwang - Neuausstellung eines Personalausweises

Sie leben in der Gemeinde Kalwang?

Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Leoben.

Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt.

Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich.

Bei Antragstellung über die Gemeinde Kalwang benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises".

Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre.

Die BH Leoben kann per Telefon 03842 45571-0 kontaktiert werden.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kalwang. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen Identitätsausweis / Identitätskarte - Gemeinde Kalwang

HELP.gv.at: www.help.gv.at

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