Neuausstellung Reisepass Gemeinde Mauthausen

Gemeinde Mauthausen | Antrag Reisepass

Perg

Gemeinde Mauthausen - Passbehörde BH Perg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Mauthausen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Perg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Mauthausen

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Perg

Dirnbergerstraße 11
4320 Perg
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07262 551-0

Fax:

07262 551-267 399

Email:

bh-pe.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-perg.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Perg.

Gemeinde Mauthausen - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Mauthausen?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Perg .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Mauthausen

Die Bezirkshauptmannschaft Perg kann entweder per Telefon 07262 551-0 oder E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-perg.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Perg .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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