Neuausstellung Reisepass Gemeinde Frauental an der Laßnitz

Gemeinde Frauental an der Laßnitz | Antrag Reisepass

Deutschlandsberg

Gemeinde Frauental an der Laßnitz - Passbehörde BH Deutschlandsberg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Frauental an der Laßnitz ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Frauental an der Laßnitz

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg

Kirchengasse 12 und 7
8530 Deutschlandsberg
Steiermark - Österreich

Telefon:

03462 2606-0

Fax:

03462 2606-550

Email:

bhdl@stmk.gv.at

Webseite:

www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Deutschlandsberg.

Gemeinde Frauental an der Laßnitz - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Frauental an der Laßnitz?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Frauental an der Laßnitz

Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg kann entweder per Telefon 03462 2606-0 oder E-Mail bhdl@stmk.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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