Neuausstellung Reisepass Gemeinde Hengsberg

Gemeinde Hengsberg | Antrag Reisepass

Leibnitz

Gemeinde Hengsberg - Passbehörde BH Leibnitz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Hengsberg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Hengsberg

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

Kadagasse 12
8430 Leibnitz
Steiermark - Österreich

Telefon:

03452 82911-0

Fax:

03452 82911-550

Email:

bhlb@stmk.gv.at

Webseite:

www.bh-leibnitz.steiermark.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Leibnitz.

Gemeinde Hengsberg - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Hengsberg?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Hengsberg

Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz kann entweder per Telefon 03452 82911-0 oder E-Mail bhlb@stmk.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-leibnitz.steiermark.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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