Neuausstellung Reisepass Gemeinde Rottenmann

Gemeinde Rottenmann | Antrag Reisepass

Liezen

Gemeinde Rottenmann - Passbehörde BH Liezen. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Rottenmann ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Liezen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Rottenmann

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Liezen

Hauptplatz 12
8940 Liezen
Steiermark - Österreich

Telefon:

03612 2801-0

Fax:

03612 2801-550

Email:

bhli@stmk.gv.at

Webseite:

www.bh-liezen.steiermark.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Liezen.

Gemeinde Rottenmann - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Rottenmann?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Liezen.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Rottenmann

Die Bezirkshauptmannschaft Liezen kann entweder per Telefon 03612 2801-0 oder E-Mail bhli@stmk.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-liezen.steiermark.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Liezen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

Andere Dienstleistungen