Neuausstellung Reisepass Gemeinde Pettnau

Gemeinde Pettnau | Antrag Reisepass

Innsbruck

Gemeinde Pettnau - Passbehörde BH Innsbruck. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Pettnau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Pettnau

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Gilmstraße 2
6020 Innsbruck
Tirol - Österreich

Telefon:

0512 5344

Fax:

0512 5344 745005

Email:

bh.innsbruck@tirol.gv.at

Webseite:

www.tirol.gv.at/innsbruck/

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Innsbruck.

Gemeinde Pettnau - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Pettnau?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Pettnau

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck kann entweder per Telefon 0512 5344 oder E-Mail bh.innsbruck@tirol.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.tirol.gv.at/innsbruck/.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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