Neuausstellung Reisepass Gemeinde Ebbs

Gemeinde Ebbs | Antrag Reisepass

Kufstein

Gemeinde Ebbs - Passbehörde BH Kufstein. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Ebbs ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Kufstein beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Ebbs

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Bozner Platz 1-2
6330 Kufstein
Tirol - Österreich

Telefon:

05372 606 0

Fax:

05372 606 746005

Email:

bh.kufstein@tirol.gv.at

Webseite:

www.tirol.gv.at/kufstein/

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Kufstein.

Gemeinde Ebbs - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Ebbs?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Kufstein.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Ebbs

Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein kann entweder per Telefon 05372 606 0 oder E-Mail bh.kufstein@tirol.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.tirol.gv.at/kufstein/.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Kufstein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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