Neuausstellung Reisepass Gemeinde Lechaschau

Gemeinde Lechaschau | Antrag Reisepass

Reutte

Gemeinde Lechaschau - Passbehörde BH Reutte. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Lechaschau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Reutte beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Lechaschau

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Reutte

Obermarkt 7
6600 Reutte
Tirol - Österreich

Telefon:

05672 6996 0

Fax:

05672 6996 745605

Email:

bh.reutte@tirol.gv.at

Webseite:

www.tirol.gv.at/reutte/

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Reutte.

Gemeinde Lechaschau - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Lechaschau?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Reutte.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Lechaschau

Die Bezirkshauptmannschaft Reutte kann entweder per Telefon 05672 6996 0 oder E-Mail bh.reutte@tirol.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.tirol.gv.at/reutte/.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Reutte.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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