Neuausstellung Reisepass Gemeinde Unterwart

Gemeinde Unterwart | Antrag Reisepass

Oberwart

Gemeinde Unterwart - Passbehörde BH Oberwart. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Unterwart ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Oberwart beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Unterwart

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Oberwart

Hauptplatz 1
7400 Oberwart
Burgenland - Österreich

Telefon:

057-600/4591

Fax:

057-600/4577

Email:

bh.oberwart@bgld.gv.at

Webseite:

www.burgenland.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Oberwart.

Gemeinde Unterwart - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Unterwart?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Unterwart

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart kann entweder per Telefon 057-600/4591 oder E-Mail bh.oberwart@bgld.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Oberwart.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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