Neuausstellung Reisepass Gemeinde Güssing

Gemeinde Güssing | Antrag Reisepass

Güssing

Gemeinde Güssing - Passbehörde BH Güssing. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Güssing ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Güssing beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Güssing

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Güssing

Hauptstraße 1
7540 Güssing
Burgenland - Österreich

Telefon:

057-600/4691

Fax:

057-600/4670

Email:

bh.guessing@bgld.gv.at

Webseite:

www.burgenland.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Güssing.

Gemeinde Güssing - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Güssing?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Güssing.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Güssing

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing kann entweder per Telefon 057-600/4691 oder E-Mail bh.guessing@bgld.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.burgenland.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Güssing.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

Andere Dienstleistungen