Neuausstellung Reisepass Gemeinde Oberalm

Gemeinde Oberalm | Antrag Reisepass

Hallein

Gemeinde Oberalm - Passbehörde BH Hallein. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Oberalm ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Hallein beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Oberalm

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Hallein

Schärfplatz 2
5400 Hallein
Salzburg - Österreich

Telefon:

06245 / 796-0

Fax:

06245 / 796-6019

Email:

bh-hallein@salzburg.gv.at

Webseite:

www.salzburg.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Hallein.

Gemeinde Oberalm - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Oberalm?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Hallein.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Oberalm

Die Bezirkshauptmannschaft Hallein kann entweder per Telefon 06245 / 796-0 oder E-Mail bh-hallein@salzburg.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Hallein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

Andere Dienstleistungen