Neuausstellung Reisepass Gemeinde Thomatal

Gemeinde Thomatal | Antrag Reisepass

Tamsweg

Gemeinde Thomatal - Passbehörde BH Tamsweg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Thomatal ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Thomatal

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg

Kapuzinerplatz 1
5580 Tamsweg
Salzburg - Österreich

Telefon:

06474 / 6541-0

Fax:

06474 / 6541-6519

Email:

bh-tamsweg@salzburg.gv.at

Webseite:

www.salzburg.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Tamsweg.

Gemeinde Thomatal - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Thomatal?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Thomatal

Die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg kann entweder per Telefon 06474 / 6541-0 oder E-Mail bh-tamsweg@salzburg.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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