Neuausstellung Reisepass Gemeinde Maishofen

Gemeinde Maishofen | Antrag Reisepass

Zell am See

Gemeinde Maishofen - Passbehörde BH Zell am See. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Maishofen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Zell am See beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Maishofen

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Stadtplatz 1
5700 Zell am See
Salzburg - Österreich

Telefon:

06542 / 760-0

Fax:

06542 / 760-6719

Email:

bh-zell@salzburg.gv.at

Webseite:

www.salzburg.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Zell am See.

Gemeinde Maishofen - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Maishofen?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Zell am See.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Maishofen

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See kann entweder per Telefon 06542 / 760-0 oder E-Mail bh-zell@salzburg.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Zell am See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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