Neuausstellung Reisepass Gemeinde Hohenems

Gemeinde Hohenems | Antrag Reisepass

Dornbirn

Gemeinde Hohenems - Passbehörde BH Dornbirn. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Hohenems ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Hohenems

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

Klaudiastraße 2
6850 Dornbirn
Voralberg - Österreich

Telefon:

05572 308 0

Fax:

Email:

bhdornbirn@vorarlberg.at

Webseite:

www.vorarlberg.at/bhdornbirn

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Dornbirn.

Gemeinde Hohenems - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Hohenems?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Hohenems

Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn kann entweder per Telefon 05572 308 0 oder E-Mail bhdornbirn@vorarlberg.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.vorarlberg.at/bhdornbirn.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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